Lebensmittelkennzeichnung fix

Mag. Dina Elmani
Lebensmittelkennzeichnung fix

Für viele Allergiker war der alltägliche Einkauf bisher oft ein Spießrutenlauf. Die Lebensmittelkennzeichnung ist in den meisten Ländern eher mangelhaft, die Mitarbeiter großer Supermärkte wissen meist nichts oder nur wenig über die einzelnen Produkte und ihre Inhaltsstoffe. Das soll sich mit der neuen EU-Verordnung zur Kennzeichnung der Lebensmittel ab Oktober 2011 ändern. Der Verbraucher soll besser und einfacher über Ursprung und Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln informiert werden.

Qualität und Information verbessern

Das macht nicht nur die Ernährung für Menschen mit Allergie wesentlich einfacher, sondern fördert auch die allgemeine Qualität der Produktauswahl. Eine Mindestschriftgröße soll zum Beispiel für ältere Menschen oder Sehbehinderte das Lesen der Inhaltsstoffe erleichtern, außerdem müssen weniger gesunde Zutaten, wie Fette, Zucker und künstliche Stoffe, zukünftig besser gekennzeichnet werden und in der Nährwertangabe ausgewiesen sein. Außerdem müssen alle Produkte mit Kalorienangaben versehen sein.

Die wichtigsten Neuerungen für Lebensmittelallergiker

Der Einkauf und die alltägliche Ernährung sollen sich auch für Allergiker durch die Lebensmittelkennzeichnung erleichtern. Zum einen müssen Inhaltsstoffe so wie mögliche versteckte Stoffe durch Produktionsbedingte Verunreinigung zwingend aufgelistet sein. Dies schützt vor allem hochallergische Menschen vor unerwarteten und teils lebensgefährlichen Allergie Reaktionen, die bereits durch geringe Spuren von Allergenen wie Nüsse oder Soja ausgelöst werden können. Neben der allgemein verbesserten Kennzeichnung von Nahrungsmitteln und ihren Inhaltsstoffen, gibt es auch spezielle Regelungen die Vorteile für Allergiker bringen.

Farbleitsystem für Allergene

So müssen Allergie auslösende Zutaten und bekannte Allergene in Zukunft farbig hervorgehoben werden in der Zutatenangabe. Dies ermöglicht einen schnelleren Überblick für Lebensmittelallergiker und spart viel Zeit, da die oft langen Angaben nicht mehr komplett durchgelesen werden müssen. Auch offen verkaufte Waren, wie Süßigkeiten oder Gebäck, die bisher nur selten Angaben zu Zutaten aufgewiesen haben, müssen mit der neuen Verordnung gut sichtbar gekennzeichnet werden. Während bei der Angabe von Zutaten auf verpackten Lebensmitteln eine EU-weite Regelung getroffen wurde, wird die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht bei unverpackten Waren allerdings durch die einzelnen Länder geregelt.

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