Nichts für Allergiker: Apfel, Nuss und Mandeln

Julia Maurer
Nichts für Allergiker: Apfel, Nuss und Mandeln

„Apfel, Nuss und Mandelkern…“ – können manchen Allergiker zur Verzweiflung treiben. Denn was dem beliebten Weihnachtsspruch zufolge alle Kinder gerne essen, kann für viele Menschen im schlimmsten Fall lebensbedrohlich werden. Insbesondere für allergische Kinder ist dies in der Weihnachtszeit mit all ihren köstlichen Verlockungen nicht ganz einfach.

Für viele Nuss-Allergiker bedeutet dies erhebliche Einschränkungen und Verzicht auf weiten Strecken. Als Betroffener sollten Sie beim Einkauf die Verpackungshinweise genau studieren, insbesondere beim Kauf von Weihnachtsgebäck.

Hausgemachtes Gebäck aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sollten Sie mit einem entsprechenden, freundlich ausgesprochenen Hinweis dankend ablehnen. Wenn Sie oder Ihre Familienmitglieder für Sie backen, gelten die sicher bekannten und sehr lästigen, aber unverzichtbaren Reinigungsrituale.

Vorsicht Kreuzallergie: Auch eine Birkenpollenallergie kann allergische Reaktionen auf Haselnüsse auslösen

Wichtig ist aber vor allen Dingen, herauszufinden, auf welche Nüsse und Schalenfrüchte Sie allergisch reagieren: Haselnüsse, Walnüsse, Mandeln, Paranüsse, Pistazien, Cashewkerne oder Kokosnüsse, Erdnüsse oder Mandeln? Ein Allergietest gibt hier Aufschluss, was Sie wirklich meiden sollten und was Sie dennoch essen können. Bei einer schweren Haselnussallergie gehört das Notfallset immer dazu.

Bei einer echten Apfel-Allergie sind Äpfel natürlich tabu. Wenn lediglich eine Apfel-Unverträglichkeit vorliegt, kann eine Verarbeitung des Apfels (rappen oder kochen) in vielen Fällen das Problem bereits lösen.

Neben den jeweiligen Allergien ist aber auch zu berücksichtigen, ob eine Kreuzallergie vorliegt beziehungsweise dass sich eine solche entwickeln kann. Umgekehrt kann aber auch eine Birkenpollenallergie eine Kreuzreaktion auf Äpfel oder Haselnüsse auslösen.

Eine Nussallergie kann bei besonders empfindlichen Personen heftige allergische Reaktionen wie Mundjucken, Zungenkribbeln oder Hautausschläge und sogar Atemprobleme bis hin zu einem anaphylaktischen Schock verursachen. Das Tückische daran ist, dass bereits geringste Spuren des Allergens solche Reaktionen hervorrufen können. Nicht ohne Grund befindet sich auf fast jeder Lebensmittelverpackung der (inzwischen obsolete) Hinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ – selbst bei Produkten, die keine Nüsse enthalten, wie Cremespeisen oder Wurstwaren.

Eine Kontaminierung mit Nuss-Allergenen ist in den üblichen industriellen Produktionsprozessen kaum noch auszuschließen. Doch auch in der eigenen Küche wird dies recht schwierig. Erschwerend kommt hinzu, dass das Nuss-Allergen hitzebeständig ist. Der oben genannte Nussspuren-Hinweis ist durch die EU-Richtlinie 2003/89/EG seit November 2005 nicht mehr ausreichend.


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