Sorbit-Intoleranz

Julia Maurer
Sorbit-Intoleranz

Wenn sich nach dem Verzehr von zuckerfreien Lebensmitteln Blähungen und Bauchschmerzen oder sogar Durchfall einstellen, könnte dies ein Hinweis auf eine Sorbit-Unverträglichkeit sein. Da der Zuckeraustauschstoff nicht immer deklariert werden muss, ist es mitunter schwierig, die kritischen Lebensmittel zu identifizieren.

Bei einer Sorbit-Unverträglichkeit reagiert das Verdauungssystem empfindlich auf diesen Zuckeraustauschstoff. Typische Symptome sind Völlegefühl, Blähungen, Bauchschmerzen und Bauchkrämpfe bis hin zu Durchfall aber auch Kopfschmerzen. Menschen mit einer Sorbit-Unverträglichkeit leiden auch oft unter einer Fructose-Unverträglichkeit. Etwa 5g Sorbit pro Tag gelten im Allgemeinen noch als verträglich, bei 10g können bereits Blähungen und Bauchschmerzen auftreten, ab 20g kommt es zu Durchfall. Diese Mengen sind schnell erreicht. Ein halber Liter Apfelsaft enthält etwa 5g Sorbit, vier kleine Trockenpflaumen enthalten etwa 10g. 30g Diätkonfitüren enthalten die kritischen 20g Sorbit.

Zu viel Sorbit hat eine „durchschlagende“ Wirkung

Der Zuckeraustauschstoff Sorbit , auch als Sorbitol oder Glucitol bezeichnet, wird aus Glukose gewonnen. Seine Süßkraft liegt nur noch bei etwa 60 Prozent. In der Leber wird Sorbit zu Fruktose umgewandelt. Bei der Verwertung wird kein Insulin benötigt. Somit werden auch keine zusätzlichen Fettpolster gebildet. Hinzu kommt, dass Sorbit keine Karies bildet. Diese Eigenschaften sind vor allem für die Nahrungsmittelindustrie interessant. So wird Sorbit in Diätnahrungsmitteln eingesetzt, aber auch in Kaugummis, Lutschbonbons und anderen Süßigkeiten, in Lightgetränken und sogar in Zahnpasta. Da Sorbit zudem Feuchtigkeit bindet, wird es auch in vielen industriell hergestellten Fertigprodukten eingesetzt wie zum Beispiel in Backwaren. Sorbit kommt aber auch natürlich vor in Äpfeln, Birnen, Aprikosen, Pfirsichen, Pflaumen, Erdbeeren, Heidelbeeren, Himbeeren und Weintrauben sowie in daraus hergestellten Säften, außerdem in Weißwein, Weizenbier und Vollbier.

Eine Sorbit-Intoleranz ist nicht heilbar. Hier hilft nur ein Verzicht auf entsprechende Nahrungsmittel. Sorbitol muss nicht immer deklariert werden. Enthält ein Produkt mehr als 10 Prozent Sorbit, muss es mit dem Zusatz „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ gekennzeichnet werden. Ansonsten genügt der Vermerk „Süßungsmittel“. Sorbit wird auch unter der E-Nummer E 420 deklariert. Achten Sie besonders auf Bezeichnungen wie „zuckerfrei“ oder „zuckerreduziert“, etwa bei Marmeladen oder Müsli.


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