Die EU-Bürger sollen vor Allergien geschützt werden. Ab Mitte 2013 auch vor Allergien, die durch Kosmetika ausgelöst werden. Den Parfüm-Herstellern stinkt dies gewaltig. Denn sie müssen nicht nur ihre Rezepturen ändern, sondern diese zumindest teilweise sogar auch offenlegen.
EU-weit verbindliche Kosmetikverordnung ab Mitte 2013
Hintergrund der Aufregung ist die EU-Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 vom 30.11.2009, auch kurz EU-KosmetikVO genannt. Sie soll diverse EG-Richtlinien in einem einzigen, einheitlichen Gesetz zusammenfassen und unter anderem den Schutz der Bürger weiter verbessern.
Der Verbraucherschutz betrifft dabei auch die Gefahr durch Allergene in den Kosmetika. In diesem Zusammenhang besteht Grund zu der Vermutung, dass auch etliche natürliche Essenzen verboten werden. Ganz neu ist dies nicht, denn in der Vergangenheit wurden beispielsweise bereits Essenzen wie Nelkenöl, Rosenöl, Lavendel und Eichenmoos aufgrund ihrer allergenen Wirkungen stark eingeschränkt.
Für die Parfümindustrie bedeutet dies unter anderem eine kostenaufwändige Neumischung der bewährten Rezepturen und ein Ersetzen natürlicher Essenzen durch synthetische. Die Rede ist von etwa 9000 Parfüms, darunter auch Kultprodukte wie Chanel No. 5 oder Shalimar. Polemische Stimmen sprechen auch von einem „Geruchskulturerbe“, das es zu erhalten gelte. Nicht nur die Existenz der Parfüms steht auf dem Spiel, sondern auch die Existenz der Hersteller.
Allergisch auf Kosmetika?
Inwieweit es sinnvoll erscheint, natürliche Essenzen durch Synthetikprodukte zu ersetzen, erschließt sich dem Fachmann und auch dem Normalverbraucher nicht so ganz. Denn dass die natürlichen Stoffe den künstlichen in ihrer olfaktorischen Wirkung weit überlegen sind, ist unbestritten. Duftstoff-Allergiker und Kontakt-Allergiker dagegen, die auf die eine oder andere natürliche Substanz mit Hautreizungen oder schlimmeren Symptomen reagieren, werden die Verordnung mit Sicherheit begrüßen. Immerhin gehören Duftstoff-Allergien zu den häufigsten Kontaktallergien.
Die EU-Kosmetikverordnung soll bereits Mitte des Jahres, genauer am 11. Juni 2013 in Kraft treten. Sie betrifft im Übrigen nicht nur Parfüme, sondern generell Kosmetika, also auch Deos, Bodylotions, Duschbäder, Enthaarungscremes, Zahncremes und Bleechingprodukte, Nagellack sowie eine Vielzahl weiterer Reinigungs- und Pflegemittel.
Im Gegensatz zu einer EG-Richtlinie tritt eine EU-Richtlinie mit sofortiger Wirkung in allen EU-Ländern in Kraft. Da es keine Übergangsregelungen gibt, müssen Hersteller und Händler die Zeit bis zum Inkrafttreten der Richtlinie nutzen.
Photo © Rainer Sturm / pixelio.de
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