Nahrungsmittelzusätze Teil 2: Farbstoffe

Julia Maurer

Neben den Konservierungsstoffen enthält industrielle Nahrung häufig auch Zusatzstoffe, die das farbliche Aussehen der Ware beeinflussen soll. Die teils natürlichen, teils chemisch hergestellten Farbstoffe sind jedoch nicht immer unbedenklich.

Farbstoffe dienen, wie der Name bereits sagt, der farblichen Optimierung der Lebensmittel. Dabei soll entweder die natürliche Farbe des Produktes erhalten oder wieder hergestellt werden. Oder das Produkt soll eine neue Farbe erhalten. Letzteres ist etwa bei Gummibärchen leicht zu erkennen: Die eigentlich farblose Grundmasse wird durch Einfärben zu roten, grünen oder gelben Bärchen. Hier sollen optische oder geschmackliche Effekte erzielt werden, etwa Assoziationen an rotes Beerenobst, Äpfel oder Zitronen. Die Erhaltung und Verstärkung der natürlichen Farbe kommt zum Beispiel bei Wurst- und Fleischwaren zum Tragen, wo die typische Rotfärbung mit Frische assoziiert wird. Anders als die Konservierungsstoffe sind die Farbstoffe somit nicht zwingend notwendig.

Farbstoffe werden jedoch auch als Zusatzprodukte für die Weiterverarbeitung in der eigenen Küche angeboten, etwa in gefärbtem Fondant oder in Lebensmittelfarben.

Farbstoffe aus natürlichen Produkten

Farbstoffe werden teils aus natürlichen Produkten gewonnen, teils aber auch künstlich hergestellt. Bei der natürlichen Herkunft werden zum Beispiel entsprechende Produkte oder deren Farbstoffe verwendet, etwa Spinat oder Tomaten bei der Nudelproduktion oder Rote Bete und Cucurma. Es können aber auch Farbstoffe aus tierischen Produkten zum Einsatz kommen, etwa roter Farbstoff aus Cochenille-Läusen.

Für Farbstoffe gilt, wie für andere Zusatzstoffe, ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht. Die entsprechenden E-Nummern rangieren in der Klasse 1 zwischen E 100 und E 199. Dazu gehören zum Beispiel Gold (E 175) und Silber (E 174) oder Riboflavin (E 101), das Vitamin B2.

Als besonders allergiekritisch gelten E 102 (Tartrazin), E 104 (Chinolingelb), E 110 (Gelborange S), E 120 (Echtes Karmin), E 122 (Azorubin), E 123 (Amaranth), E 124 (Cochenillerot A). E 102 (Tartrazin) wird zur Gelbfärbung von Süßwaren eingesetzt und kann bei Menschen, die auf Acetylsalicylsäure allergisch reagieren, eine Kreuzallergie auslösen. E 102 (Tartrazin), E 110 (Gelborange S), E 120 (Echtes Karmin) und E 122 (Azorubin) in roten Getränken, Süßwaren, Fertigprodukten, E 123 (Amaranth) zur Rotfärbung von Süßwaren und E 124 (Cochenillerot A) sind Azofarbstoffe. Einige dieser Farbstoffe müssen zusätzlich mit dem Hinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet werden. E 180 (Litholrubin) darf nur zur Rotfärbung von Käserinde verwendet werden.


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